

Heilmittelverordnungen bei Arbeitsunfällen
Hatten Sie einen Arbeitsunfall, einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit (Wegeunfall) oder leiden Sie an einer Berufskrankheit, so übernehmen nicht die Krankenkassen die Kosten Ihrer Behandlung sondern die zuständige Berufsgenossenschaft. Dies ist die gesetzliche Unfallversicherung, getragen von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften (BG). Für die Behandlung von sogenannten "BG-Fällen" müssen bestimmte Rahmenbedingungen von einer physiotherapeutischen Praxis erfüllt werden. Wir erfüllen diese Bedingungen und können Sie somit auch nach der Verordnung von Heilmitteln durch einen Durchgangsarzt umfänglich betreuen.